top of page
Modern Architecture
fluchtplan1_edited.jpg

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3

Flucht- und Rettungspläne werden vornehmlich für öffentliche bzw. gewerblich genutzte Gebäude wie Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen usw.), Versammlungsstätten wie z.B. Theater oder sonstige "gefährdete" Objekte (Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) gefordert. Dies gilt gleichermaßen für alle Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind bzw. sein werden. Gem. § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Klassische Gründe hierfür sind: unübersichtliche Flucht- und Rettungswegführung ein hoher Anteil an ortsunkundigen Personen (z.B. Publikumsverkehr) Bereiche mit erhöhter Gefährdung z.B. aus benachbarten Arbeitsstätten (durch explosions- oder brandgefährdete Anlagen bzw. Stofffreisetzung). Folgende grafische Darstellungen sind Bestandteil von Flucht- und Rettungsplänen: Der Gebäudegrundriss oder Grundrissteile. (ggf. Übersichtsskizze mit Lage des Gebäudeteils im Gesamtkomplex) Der Hintergrund ist immer weiss darzustellen. Verlauf der Flucht- und Rettungswege vom jeweiligen Standort aus, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. Die Fluchtwege sind vollflächig grün zu kennzeichnen. Die Standorte von Erste-Hilfe-, Brandschutz- und Alarmierungseinrichtungen als Sicherheitszeichen (Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen) gem. ISO 7010 Grafische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Standorte von Sammelplätzen sind zu kennzeichnen. Der lagerichtige Standpunkt des Betrachters, dieser ist im Grundriss blau darzustellen. Anweisungen zum Verhalten im Brand- und/oder im Gefahrenfall. Diese sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form und ausreichend großer Schrift anzuführen und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Flucht- und Rettungspläne vom Experten

Sie benötigen ein Angebot zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen oder fachkundige Beratung. 

Feurwehrplan ICT.jpg

Feuerwehreinsatzpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne stellen für die die Feuerwehr ein wichtige Grundlage dar, um sicher und im Brand- bzw. Gefahrenfall schnell und effektiv Hilfe leisten zu können. Sie dienen der Feuerwehr zur Orientierung in einem Objekt und helfen bei der Beurteilung der Ausgangslage. Die Einsatzleitung der Feuerwehr kann sich so schon während der Anfahrt einen Überblick z.B. über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte machen. Diese Hilfestellung kann unter Umständen dazu beitragen, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Die DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" regelt die Inhalte und Darstellung von Feuerwehrplänen. Wichtigste Bestandteile sind: die Darstellung der baulichen Anlage Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile mit Anzahl der Geschosse Durchfahrtsbreiten und -höhen Flächen für die Feuerwehr und nicht befahrbare Flächen angrenzende und benachbarte Straßen, Gebäude und Nutzung Standort der Brandmelde- und Übertragungseinrichtung Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Löschwasserrückhaltung Trennwände, Brandabschnitte Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen Angaben über Art und Menge von Gefahrstoffen Bodeneinläufe Lage der Haupttrennstellen für Gas, Wasser, Strom Feuerwehrpläne bestehen im Allgemeinen aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan, deren Inhalte sich wie folgt gliedern: Objektpläne (Geschosspläne): Hierin enthalten sind u.a. Pläne der einzelnen Gebäude, Treppenhäuser, FW-Aufzüge, Gefahrenbereiche, Brandabschnitte und -wände, RWA-Bedienstellen, Hydranten- und Steigleitungen, Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprinkleranlagen. Diese werden jeweils mit den in der DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" und DIN 14034 "Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen" festgelegten Symbolik dargestellt. In besonderen Fällen kann zusätzlich ein Detailplan gefordert werden. Auf den Geschossplänen ist eine Maßstabsleiste von 10 Metern ausreichend. Übersichtslageplan: Hier ist ein Grundrissplan des gesamten Objektes mit Bezeichnung und Geschossangaben der einzelnen Gebäude, Brandabschnitte, Zugänge bzw. Zufahrten, Flächen für die Feuerwehr etc. dargestellt. Weiter sind angrenzende Nachbargebäude, deren Nutzung, Straßen und Löschwasserversorgung auf dem Grundstück sowie in unmittelbarer Umgebung deutlich zu machen. Der Übersichtsplan ist mit einem Raster von 10 Metern zu versehen. Weiter ist ein Verzeichnis mit Legende als Erläuterung der verwendeten Grafiksymbole sowie ein Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation zu erstellen. Hier werden möglicherweise gelagerte oder verwendete Gefahrstoffe, sowie mögliche Schutzmaßnahmen und zu verwendende Löschmittel aufgeführt. Alarmhupen, Rettungskennzeichen, tragbare Feuerlöscher, Brandmelder sowie etwaige Bemaßungen sind nicht in Feuerwehrplänen aufzuführen. Die Darstellungsweise ist ebenfalls in der DIN 14095 klar geregelt. Hier finden sich Angaben über Papierformat und Qualität Maßstab und Raster zum Abmessen von Entfernungen Planausrichtung mit Angabe der Himmelsrichtung Beschriftung des Objektes Angaben zu Gefahrenschwerpunkten Flächenkennzeichnungen usw. Feuerwehrpläne sind grundsätzlich kein Bestandteil der Bauvorlagen. In Einzelfällen kann die Baugenehmigungsbehörde diese jedoch fordern. Eigentümer der baulichen Anlage bzw. Genehmigungsinhaber haben für die Bereitstellung der Feuwehrläne Sorge zu tragen und sind auch für die Aktualität der Pläne verantwortlich. Grundsätzlich sind Feuerwehrpläne nur durch sachkundiges Personal zu ertstellen und bedürfen ausnahmslos der Abstimmung bzw. der Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle. Der Feuerwehrplan beinhaltet zwar die örtlichen Gegebenheiten, enthält aber keinerlei Angaben zur Einsatzstrategie der Feuerwehr. Die Pläne sind jedoch die Grundlage für die Erarbeitung von Feuerwehreinsatzplänen. Diese enthalten dann weitergehende Festlegungen und Informationen für den Feuerwehreinsatz, wie z.B. für die Erstalarmierung von Feuerwehreinheiten und zum einsatztaktischen Vorgehen.

Feuerwehreinsatzpläne vom Experten

Sie benötigen ein Angebot zur Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen oder fachkundige Beratung. 

BSO.jpg

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Eine Brandschutzordnung hat den Zweck, durch betriebsbezogene Informationen, Aufgabendefinitionen sowie Verhaltensvorgaben den betrieblichen Brandschutz zu organisieren. Gem. DIN 14096 "Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen" sind sowohl allgemeine als auch auf das jeweilige Objekt speziell zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln in Bezug auf Brandverhütung Brandbekämpfung Verhalten bei Bränden Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen zu defnieren. Man spricht auch von einer Betriebsanweisung, in der Maßnahmen und Verhaltensregeln für den Gefahrenfall verbindlich geregelt werden sollen. Die Brandschutzordnung ist allgemein zugänglich auszuhängen und alle Mitarbeiter sind regelmäßig über die hierin enthaltenen und für den Brandfall relevanten Informationen und Regelungen zu unterweisen. Die DIN 14096 sieht eine Aufteilung der Brandschutzordnung in die Teile A, B und C vor Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut

bottom of page